Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 292 [01]

Datierung: 12. Oktober 1374

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regest: StAD R 11 REM Nr. 24 mit Verweis auf: OP. Hannover, von Hanstein Nr. 43. Gleichzeitige Papierkopie: Reichsarchiv München, Mainzer Erzstift, St. Alban f. 43. Gleichzeitige Pergamentkopie: Würzburg, Lib. reg. I fol. 230. Papierkopie des 16. Jh. (in der Schreibung offenbar stark verändert) StA Hannover, Depositum von Hanstein Nr. 42 (die Urkunden des Erzbischofs. Kopie von 1536 oder 1537: StA Hannover, Depositum von Hanstein Nr. 43 . Die beiden Siegel der beiden Aussteller abgefallen. Urkunde Adolfs, 2 Kopien: Cop. (Erford. et Eichfeld. im StA Magdeburg, f. 10, f. 12 und f. 180. Fehlerhafter Druck: Würdtwein, Nova IX Nr. 130. Ungenügendes Regest: Regesta Boica 9, S. 320. Regest: Wintzingerode-Knorr, Wüstungen des Eichsfeldes S. 335 (541, 707, 1004). D. Heylgenstad fer(ia) quinta post Dyonisii. Würdtwein, Nova IX, 212. Regesta Boica IX, 320.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Die Herren von Hanstein rechnen mit Erzbischof Johan von Mainz bezüglich ihrer Forderungen ab.

Vollregest:

Tiel (Tiele) und Wernher von Hanstein bekennen für sich und ihre Erben, dass sich Adolf, erwählter Erzbischof von Mainz (Mentz) und Bischof zu Speyer (Speyr), ihr »lieber gnädiger Herr« mit ihnen bezüglich aller Forderungen verglichen hat, die seit den Zeiten seiner Amtsvorgänger im Dienst für das Stift bis auf den heutigen Tag aufgelaufen sind.

Das Stift ist ihnen demnach 640 Mark. Mühlhausener (Mulhuser) Gewicht, schuldig, mit der Maßgabe, dass der Erzbischof ihnen 130 Mark Silber am nächsten St. Michaelstag [29. September] und ein Jahr später130 Mark bezahlt und wieder ein Jahr später erneut 130 Mark. Für die verbliebenen 340 Mark [!] soll der Erzbischof ihnen jährlich am Michaelstag 30 Mark Silber reichen, also das uns jn dem vierden jare nach dato diesen brieffs die viertzig marck mit den dryssig marcken bezahlt werden sollen und danach jährlich 30 Mark am St. Michaelstag so lange, bis der Erzbischof oder sein Stift die Jahresgülte mit Zahlung von 300 Mark ablösen.

Sollte die Hansteiner am kommenden Michaelstag nicht mit 130 Mark bezahlt werden, dürfen sie das Stift nicht mahnen. Sollten dann im Jahr darauf 260 Mark ebenfalls bezahlt werden, hat der Erzbischof ihnen Unterpfänder gesetzt, nämlich das Dorf Kirchgandern (Kirchgandera) oder Lenterode (Lentherode), Neuseesen (Nuweseß), Lutter (Lutthra) und auch Lutra mit dem Wald der Lengeberg heißt, ausgenommen solche Dörfer, die bereits Rechte im Wald haben, dass die wie bisher bei ihren Rechten bleiben, und 5 Huben zu Kalteneber (Kaldenebra) samt Gericht, Gülten, Gütern und Gefällen, Wassern und Weiden, was dazu gehört, ausgenommen auch 10 Mark, die zu Kirchgandern fallen und zur Burghut auf dem Hanstein gehören.

Die Hansteiner sollen diese Dörfer und Huben für die Summe von 640 Mark Silber und auch für 60 Mark Zinsen, d.h. für 700 Mark mit allen Renten und Gefällen so lange innehaben, bis der Erzbischof bzw. das Stift sie für 700 Mark löst.

Die Hansteiner sollen die genannten Dörfer bei ihren hergebrachten Rechten belassen. Die Hansteiner sollen auch keinen Hof und keine Burg dort errichten, sie dürfen die Dörfer weder verpfänden noch entfremden, die Wälder nicht mehr verhauen oder verkaufen, als sie dessen für ihren Eigenverbrauch bedürfen.

Will der Erzbischof die Dörfer auslösen, muss er dies am St. Michaelstag ankündigen und die 700 Mark dann am darauffolgenden Frauentag Lichtmess [2. Februar] bezahlen. Die Pfänder sind anschließend samt Zubehör zurückzugeben.

Hiermit sind alle Forderungen der Hansteiner abgegolten, nachträglich können keine weiteren Ansprüche gestellt werden.

Tile und Wernher kündigen ihre Siegel an.

- Datum Heylgenstadt feria quinta post dionisy ... 1374.

Quellenkommentar:

Im Regest (StA Darmstadt R 11 Regesten der Erzbischöfe von Mainz Nr. 24 die Bemerkung: Die Pfandschaft wurde 1536 von Erzbischof Albrecht eingelöst. Die Ankündigung des Erzbischofs, dass die Lösung kommende Lichtmess geschehen werde (1535 Di[enstag nach ?] Egidii [= 7. September 1535?] = Gleichzeitige Papierkopie [?] StA Hannover, Depositum von Hanstein Nr. 151, die Urkunde der Herren von Hanstein nach der Ablösung, 1536 März 28, Notariatsinstrument StA Hannover, Depositum von Hanstein Nr. 152).

Quellenansicht

Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 292 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6020 (Zugriff am 28.03.2024)