Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 257 [01]

Datierung: 1. Januar 1402

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Burg- und Stadtmauerbau in Sobernheim.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz anerkennt die Dienste, die die Stadt Sobernheim seinen Amtsvorgängern und dem Stift Mainz geleistet haben und künftig noch leisten sollen.

Er hat sich mit ihnen dahingehend geeinigt, dass sie ihm zum erzbischöflichen Bau in der Sobernheimer Burg 400 Gulden für die dort tätigen Werkleute und Arbeiter (wergluden vnd arbeitern) beisteuert. Im kommenden Jahr sollen die Sobernheimer auch eine Mauer (zwynger) um die Stadt herum erbauen. Es ist ausgemacht, dass sie die Mauer jährlich mindestens 15 Ruten lang, eine Rute hoch und viereinhalb Schuh dick ausführen werden, nicht weniger. Andere Türme und Mauern der Stadt sollen sie je nach Notwendigkeit in buwe vnd beßerunge halten.

Um dieses Vorhaben zu befördern und auch aus besonderer Gnade sichert der Erzbischof der Stadt zu, sie 10 Jahre lang bei ihren alten Gewohnheiten und Zahlungsverpflichtungen zu belassen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Eltvil ipsa die Circumcisionis domini ... 1402.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 257 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6003 (Zugriff am 19.04.2024)