Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 264v [03]

Datierung: 19. November 1401

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz besetzt die Kirche in Bechtolsheim mit Diederich von Kettenheim.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz anerkennt die treuen Dienste, die Diederich von Kettenheim (Kedenheim), sein »lieber Getreuer«, und seine Eltern ihm, seinen Amtsvorgängern und dem Stift Mainz geleistet haben und künftig noch leisten sollen.

Deshalb und aus besonderer Gnade hat er Diederich kraft dieser Urkunde ein ewiges Lehen geliehen, nämlich alle erzbischöflichen Rechte an der Pastorei und der Kirche zu Bechtolsheim (Bechtolffesheim). Sobald die Pastorei ledig wird oder ein Wechsel stattfindet, soll das, was dem Erzbischof und seinem Stift in den ersten beiden Jahren zukommt, was in Latein annos biennales heißt, und was dem Erzstift an Steuer und Bede von der Geistlichkeit (zu latine subsidia vnd procurationes), vom Inhaber der Pastorei ausbezahlt werden. Diederich kann die Pastorei dann wie Eigengut behandeln.

Diederich hat gelobt und zu den Heiligen geschworen, dem Erzbischof und dem Stift treu und hold zu sein und das Lehen mit "truwen eiden vnd dinsten zu verdienen, wie Lehnrecht und Gewohnheit dies besagen. Sollte Diederich sterben, so sollen seine Erben die Lehen vom Erzbischof und dem Stift Mainz empfangen und entsprechend den Lehnseid leisten. Diederich und seine Erben dürfen das Lehen nicht aufgeben, sondern sollen es behalten und dem Erzbischof damit verbunden sein.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Haseloch ipsa die beati Elizabeth vidue ... 1401.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 264v [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6000 (Zugriff am 19.04.2024)