Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 252v [01]

Datierung: 23. August 1401

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Bestätigung des Tausches der Schulmeisterei zu Bingen gegen ein Haus, das einst Getze Lewe bewohnt hat.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz bestätigt, das zwischen seinem »lieben Andächtigen«, Dekan und Kapitel des Stiftes zu Bingen, einerseits, und seinen »lieben Getreuen«, den Bürgermeistern, Schöffen und dem Rat zu Bingen, auf der anderen Seite, ein Tausch und Wechsel geschehen ist. Getauscht wurde ein Hof, genannt die Schulmeisterei, der an dem Kirchhof und der Propstei in Bingen liegt.

Dieser Hof wurde wegen der Erweiterung des Kirchhofes abgebrochen. Getauscht wurde mit einem Haus samt Zubehör, das einst der verstorbenen Tochter des Getze Lewe und dem Sohn des Lamperters Meister Bernhard Lewe gewesen ist. Dieses Haus ist zu einer Schulmeisterei und einem Prälaten-Hof umgewidmet und gemacht worden anstelle des abgebrochenen Hofes, mit erzbischöflichem Einverständnis und gemäß der Urkunden beider Parteien, die diesbezüglich ausgestellt worden sind.

Dekan und Kapitel haben die Gelegenheit bezüglich des Hauses des Getze Lewe ergriffen und sind mit erzbischöflichen Einverständnis dahingehend überkommen, dass sowohl der Hof als auch das Haus des Lewe samt Zubehör, bei dem Kirchhof und dem Kerner gelegen, in dem jetzt der Binger Schulmeister Johan von Nassau, erzbischöflicher »Vetter«, wohnt, anstelle des abgebrochenen Schulmeisthofes und anstelle des Hauses des Getze Lewe fortan auf ewig eine Schulmeisterei und ein Prälaten-Hof sein, heißen und bleiben soll. Diesen Schulmeisterei-Hof samt Zubehör hat der Erzbischof auch kraft dieser Urkunde gewidmet und in der Weise bestätigt, dass er auf ewig eine Schulmeisterei zu Bingen sein soll, mit allen Ehren, Würden, Rechten und Gewohnheiten, und damit andere Prälaten-Höfe und Häuser zu Bingen ablöst. Das Haus des Getze Lewe, jetzt Wohnung des Schulmeisters, soll samt Zubehör für immer zum Stift Bingen gehören und ein Pfründen-Haus sein und bleiben. Dieses Haus samt Zubehör freit und bestätigt der Erzbischof ebenfalls mit allen Ehren, Würden, Rechten, Gewohnheiten und Freiheiten wie andere Prälaten- und Pfründen-Häuser in Bingen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Elteuil in vigilia Bartholomei ... 1401.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 252v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5877 (Zugriff am 24.04.2024)