Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 252v [02]

Datierung: 6. August 1401

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz regelt die Bezahlung seiner Schulden bei Dietrich von Runkel und Frank von Kronberg.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz ist mit Einverständnis des »lieben Andächtigen« des Domdekans Eberhard (Ebirhard) und des Kapitels des Stiftes Mainz (Mentze) mit dem Edelherrn Dietrich (Diederich) Herr zu Runkel (Runckel) und dem Ritter Frank (Francke) von Kronberg (Cronenberg), seinen »lieben Getreuen« gütlich übereingekommen.

Die 900 Gulden, die der Erzbischof und sein Stift dem Walter (Walther) von Kronberg und seiner Schwester Anne, beides Kinder des verstorben Ritters Walter von Kronberg schulden und die dabei und zusätzlich versetzten Gülten, ergeben zusammengerechnet eine Gesamtschuld von 11.700 Goldgulden, wie sie zu Mainz und Frankfurt (Franck.) Geltung haben.

Das Geld will der Erzbischof dem Walther und der Anne bzw. dem [rechtmäßigen] Inhaber dieser Urkunde zu folgenden Terminen zurückzahlen: Am St. Michaelstag über ein Jahr 4.000 Gulden, ein Jahr später ebenfalls 4.000 Gulden, wieder ein Jahr später, also am Michaelstag in drei Jahren, die verbliebenen 3.700 Gulden. Das Geld wird wahlweise in den Städten bezahlt, die in der Haupturkunde genannt worden sind, die sie über die 9.000 Gulden aus den Zeiten der erzbischöflichen Amtsvorgänger innehaben.

Sollte der Erzbischof mit der Zahlung der 11.700 Gulden in Verzug geraten, können sich die Gläubiger gemäß der Vorgaben im Hauptbrief behelfen und sämtliche Geiseln und Bürgen mit Geiselschaft und Einlager (leistunge) so lange in Anspruch nehmen, bis die ausstehende Schuld wie vereinbart beglichen ist. Nach der dann erfolgten Bezahlung sind die betreffenden Briefe unverzüglich zurückzugeben, die dann sämtlich als ungültig anzusehen sind.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an, Domdekan Eberhard das Kapitelsiegel.

- Datum ... 1401 ... ipso die beati Sixti martiris et sociorum eius.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 252v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5818 (Zugriff am 19.04.2024)