Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 237v [02]

Datierung: 5. Juli 1401

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz verleiht dem Wigand von Hatzfeld die Fischerei zu Holzhausen an der Eder.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz bestätigt, das die Fischerei zu Holzhausen an der Eder (Holtzhusen uff der Eder) aufgrund des Todes der von Diedenshausen (Dydenshusen) ihm und dem Stift Mainz ledig gefallen ist.

Er anerkennt nun die treuen Dien»lieber Getreuer« ihm geleistet hat und in künftigen Zeiten noch leisten soll und verleiht ihm deshalb und aus besonderer Gnade kraft dieser Urkunde diese Fischerei samt Zubehör und Nutzungsrechten.

Wigand hat gelobt, treu und hold zu sein, das Lehen vor Schaden zu bewahren und es nach Lehnsrecht und Gewohnheit zu verdienen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Elteuil feria tertia post translationem beati Martini nostri patroni ... 1401.

Der Reversbrief wurde in gleicher Form ausgestellt.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 237v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5642 (Zugriff am 18.04.2024)