Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

518 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 433.

StA Wü, MIB 13 fol. 230v [02]

Datierung: 25. Mai 1401

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz einigt sich mit Graf Heinrich von Waldeck über dessen Hilfe gegen Landgraf Hermann von Hessen.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz ist mit dem Edelherrn Heinrich Graf zu Waldeck (Waldecke), seinem »lieben Schwager und Getreuen« übereingekommen, dass dieser ihm auf eigene Kosten 50 wohlgerüstete Mannen mit Glefen gegen Landgraf Hermann von Hessen und dessen Helfer stellt und zwar für einen ganzen Monat, der am kommenden Sonntag über 8 tage beginnen soll.

Der Erzbischof wird ihm dafür 500 rheinische (rinscher) Gulden bezahlen und für nachweisbaren Schaden der waldeckischen Mannen aufkommen. Sollte der Erzbischof die 50 Mannen zeitweise nicht bedürfen, wird dies von den 500 Gulden abgezogen, benötigt der Erzbischof die Mannen länger, wird der Erzbischof das entsprechend vergüten.

Was der Waldecker an nutze vnd fromen während des Einsatzes, an Schlössern, Gefangenen und reisigen Leuten gewinnt, steht dem Erzbischof zu. Fromen ...an gedingetze oder gebur stehen dem Grafen zu. Steht das erzbischöfliche Banner im Felde und die 50 waldeckischen Mannen sind mit dabei, stehen die fromen an reisigen Leuten, Bürgern und Bauern dem Erzbischof zu.

Kommt des mit dem Landgrafen zu einer Sühne, kommt das, was an gefangen schatzunge oder gedingetzes vorhanden ist, dem Erzbischof zu.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Aschaffinburg ipso die sancti Vrbani pape .. 1401.

In gleicher Form wurde eine Urkunde dem Ritter Friedrich (Fredericus) von Hertingshausen (Hirtingeshusen) für 60 Lanzenträger geben, wofür der Erzbischof kommenden Monat 400 Florentiner Gulden bezahlen wird.
Dem Kuntzman (Contzmannus) von Falkenberg (Falkinberg) werden für 25 Lanzenträger 250 Florentiner Gulden bezahlt.

Graf Heinrich, Ritter Friedrich und Kuntzman haben ihre Reversbriefe gegeben.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 230v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5634 (Zugriff am 28.03.2024)