Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 227 [01]

Datierung: 21. April 1401

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Jaob Knobelauch und Familien einigen sich Erzbischof Johan von Mainz hinsichtlich ihres Güterbesitzes, u.a. im Umstadt.

Vollregest:

Jakob (Jacob) Knobelauch (Knabelauch, Knabelach) der alte, seine Ehefrau Hille und ihr Sohn Jakob, alle von Frankfurt (Franckinfurt), bekennen mit diesem Brief, dass sie mit Erzbischof Johan von Mainz, ihrem »lieben gnädigen Herrn« übereingekommen sind und mit ihm ausgemacht wurde, dass von den Gütern, die noch im Krieg stehen, die die verstorbene Hille Kulmene hinterlassen hat, auf die sie Anspruch zu haben glauben, und dies auch fordern, es sei fahrendes oder liegendes Gut, die Hälfte dem Erzbischof und die anderen Hälfte den Ausstellern und ihren Erben gehören sollen.

Auch das Gut zu Umstadt (Omstad), von dem Hennechin vom Habern glaubt, es sei ihm, dass aber er, Jakob, gerichtlich erklagt und gewonnen hat, soll ebenfalls zwischen dem Erzbischof und den Ausstellern geteilt werden.

Auch sollen die Gelder für in Diensten der Stadt Frankfurt entstandene Kosten und Verpflegungsaufwendungen (zerung), wenn es rechtlich erlangt werden, geteilt werden.

Der Erzbischof hat Vater und Sohn Jakob zu Dienern und Bürgern angenommen. Er soll sie auf Wunsch vertreten, verantworten und verteidigen. Will Jakob mit seiner Familie wieder in Frankfurt wohnen, muss Erzbischof Johan ihnen dies gönnen.

Jakob kündigt sein Siegel an.

- Datum ut supra [Gernsheim feria quinta post dominicam Misericordia domini ...1401].

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 227 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5416 (Zugriff am 29.03.2024)