Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 227 [02]

Datierung: 18. April 1401

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD, Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 6 mit Hinweis auf: Original in Darmstadt und auf Weidenbach, Regesten Nr. 383.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz gewährt dem notleidenden Stift Bingen eine Erleichterung bei der Zahlung der Subsidiengelder.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz hat mit Willen und Wissen seiner »lieben Andächtigen«, des Domdekans Eberhard (Ebirhard) und des Mainzer (Mentze) Domkapitels, den »lieben Andächtigen«, nämlich Dekan und Kapitel des Stifts zu Bingen, auf deren inständige Bitte und aufgrund ihrer Bedürftigkeit (armute), die besondere Gnade und Freundschaft erwiesen, dass, wenn er und sein Stift subsidia vnd procuratcien heischen und fordern, das Stift Bingen, was die Höhe dieser Abgaben betrifft, dem Heiligkreuzstift (zu dem heiligen crutze) außerhalb und St. Johannis (Johanne) innerhalb Mainz gelegen gleichgestellt werden sollen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an, Domdekan Eberhard zum Zeichen seines Einverständnis das Kapitelsiegel.

- Datum Eltevil feria secunda post dominicam Misericordia domini ... 1401.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 227 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5412 (Zugriff am 28.03.2024)