Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 224 [03]

Datierung: 12. April 1401

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz regelt die Bezahlung seiner Schulden (100 Gulden) bei Adolf Ruwe von Holzhausen.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz ist mit »lieben Getreuen« Adolf (Adolff) Ruwe von Holzhausen (Hulczhusen) übereingekommen bezüglich sämtlicher Dienste, Kosten, Schaden, Verluste, Ansprache und Forderungen etwa für Zehrung, [verlorene] Hengste und Pferde, die unter den erzbischöflichen Amtsvorgängern, unter ihm und dem Stift bis zum heutigen Tag entstanden sind. Der Erzbischof schuldet ihm dafür noch 100 Gulden.

Dieses Geld hat ihm der Erzbischof am Zoll Lahnstein (Lanstein) angewiesen und in zwei Raten am Zoll ausbezahlt, die erste Hälfte kommende Fronfasten, der Rest an den Fronfasten danach.

Der Erzbischof gebietet seinem »lieben Getreuen«, dem Zollschreiber Petrus bzw. dessen Amtsnachfolger, dem Adolf bzw. dessen Erben das Geld entsprechend gegen Quittung auszuzahlen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Lanstein feria tertia post dominicam Quasimodogeniti ...1401.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 224 [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5410 (Zugriff am 19.04.2024)