Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 217v [01]

Datierung: 21. Januar 1401

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz ernennt die Brüder Wigand und Crafft von Hatzfeld zu Amtleuten auf Rosenthal und Melnnau.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz hat kraft dieser Urkunde den Brüdern Wigand und Crafft von Hatzfeld (Haitzfelt), beide Ritter, seinen »lieben Getreuen« die Ämter Rosenthal (Rosendal, Rosental) und Mellnau (Melnhog) samt allem Zubehör für 860 Gulden verpfändet. Er hat das Geld zum Wohl seines Stiftes bereits erhalten.

Die Brüder sollen die Ämter auf eigene Kosten und Schaden getreulich verwalten, schützen und schirmen. Sie verzichten auf alle Schadenersatzforderungen aus ihrer Tätigkeit. Mainz kann die Ämter durch Zahlung der Pfandsumme wieder an sich lösen, muss diesen Wunsch aber einen Monat vorher ankündigen. Mainz ist berechtigt, nur ein Amt für die Hälfte der Pfandsumme zu lösen. Die Hatzfeld müssen die rechtmäßige Lösung unter allen Umständen zulassen und ermöglichen. Sie dürfen sich einem Lösungswunsch auf keine Weise widersetzen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Ameneburg ipsa die beati Agnetis virginis ... 1401.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 217v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5400 (Zugriff am 28.03.2024)