Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 216v [01]

Datierung: 12. Januar 1401

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz regelt die Bezahlung seiner Schulden bei Gertrude zum Nollen.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz bekennt, dass die erber frauwe Gertrude (Gerdrud) zum Nollen (Nullen), Bürgerin (burgerssen) zu Mainz (Mentze), ihm 200 Säcke Hafer geliehen hat. Der Erzbischof will die Säcke auf Kosten des Stiftes am St. Michaelstag [29. September] in ihr Haus zum Nollen liefern, im Zeitraum acht Tage vor und acht Tage nach diesem Termin.

Als Sicherheit hat der Erzbischof ihr Bürgen und Selbstschuldner gesetzt, nämlich Peter zum Mulbaum, seinen Schultheiß zu Mainz und Richart von Trahe (Drahe), seinen dortigen pifer vnd riechter, beides seine »lieben Getreuen«.

Sollte der Erzbischof die Hafersäcke nicht termingerecht liefern lassen, muss der Erzbischof für die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten aufkommen. Gertrude kann dann die beiden Bürgen und Selbstschuldner für die ausstehende Schuld in Anspruch nehmen. Dagegen ist kein Einspruch möglich. Der Erzbischof verspricht seinen Bürgen, sie aus der Verpflichtung zu lösen und dabei schadlos zu halten.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. Die beiden Bürgen und Selbstschuldner bekennen sich auch im Namen ihrer Erben zu ihrer Verpflichtung und kündigen jeder sein Siegel an.

- Datum Lanstein quarta feria ante octavam Epiphanie domini ... 1401.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 216v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5397 (Zugriff am 23.04.2024)