Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 216 [03]

Datierung: 11. Januar 1401

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz nimmt Herman von Fürstenberg zum Diener und Lehnsmann an.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz anerkennt die treuen Dienste, die Herman Fürstenberg (Furstenberg), sein Diener und »lieber Getreuer« ihm und dem Stift Mainz geleistet hat und künftig noch leisten soll.

Deshalb, auf inständige Bitte des Gerhard von Biegen, des erzbischöflichen »lieben Getreuen«, und auch aus besonderer Gnade hat der Erzbischof kraft dieser Urkunde den Herman in sämtliche Lehen und Burglehen, Mannlehen und sonstige Lehen, die Gerhard von Biegen vom Erzbischof und seinem Stift zu Lehen empfangen hat, als Mitinhaber (in gemeynschafft) eingesetzt.

Herman hat eidlich gelobt, treu und hold zu sein, und die Lehen zusammen mit Gerhard zu verdienen, so lange er lebt, mit truwen eiden globden vnde dinsten, wie es Lehenrecht und Gewohnheit besagen. Wenn Gerhard stirbt oder die genannten Lehen aufgibt, soll sie Herman empfangen und den Lehnseid leisten.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Lanstein feria tertia proxima post Epiphanie ... 1401.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 216 [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5396 (Zugriff am 19.04.2024)