Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 204 [03]

Datierung: 1400

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz verpfändet dem Edelknecht Heinrich Rietesel das Dorf Anzefar.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz hat sich mit dem Edelknecht Heinrich Rietesel , seinem »lieben Getreuen« gütlich bezüglich aller Ansprache und Forderung - für Hengste und Pferde, Sold, Schuld, Niederlage und Verluste - geteidingt und geeinigt, die er selbst bzw. seine Eltern an ihn, Erzbischof Johan, an seine Amtsvorgängern und das Stift Mainz bis auf den heutigen Tag stellen können.

Der Erzbischof wird ihm 200 gute rheinische (rinsche) Gulden bezahlen. Dafür setzt er ihm das Dorf Anzefar (Antzefar) im Gericht Amöneburg (Ameneburg) samt Zubehör, ausgenommen nur das, was vor dem heutigen Tag bereits versetzt und verpfändet ist. Ausgenommen ist auch die Hafergülte und andere Gülten, die dem Amöneburger Amtmann zustehen. Bezahlen der Erzbischof oder seinen Stift die 200 Gulden, muss Heinrich Rietesel das Dorf unverzüglich zurückgeben. Während der Pfandschaft soll Heinrich das Dorf und die Holden (arme lude) rechtlich verantworten, schützen und schirmen wie sein eigenes Gut.

Heinrich und die Seinen sollen den zugehörigen Wald hegen, nicht roden (abehauwe) oder verkaufen, sie dürfen aber Brennholz entnehmen. Will er eine Wohnung bauen, die nicht burglich ist, kann Heinrich sich des Waldes ebenfalls bedienen.

Hiermit sind alle Ansprüche abgegolten.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum in campis prope Franckinfurt ... 1400.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 204 [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5390 (Zugriff am 29.03.2024)