Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 214v [01]

Datierung: 30. Dezember 1400

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz leiht dem Wernher Kalb ein Burglehen in Dieburg.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz anerkennt die treuen Dienste, die Wernher Kalb (Kalp) von Reinheim (Rinheim), sein Amtmann, ihm und dem Stift Mainz geleistet hat und künftig noch leisten soll.

Deshalb und aus besonderer Gnade hat er ihm und seinen Leibeslehnsreben als rechtes Burglehen jenes Haus in der Burg zu Dieburg (Diepurg) geliehen, das der Erzbischof von dem mittlerweile verstorbenen Ringelin Ringis, Sohn von Deidesheim (Dydesheim) gekauft hat. Dazu hat er ihm einen Garten hinter der Burg zwischen den zwei Gräben geliehen. Diesen Bereich soll Wernher nicht verbauen, denn es soll ein Garten bleiben. Wernher hat den Lehnseid geleistet und versprochen, das Burglehen mit truwen eiden seßen vnd dinsten zu verdienen, wie Burglehenrecht und Gewohnheit dies besagen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum ut supra [Eltevil feria quinta proxima post festum nativitatis Christi ...1400].

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 214v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5385 (Zugriff am 28.03.2024)