Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 214 [01]

Datierung: 8. Dezember 1400

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz untersagt eine angemaßte Belehnung seines Landschreibers Wigand von Assenheim in Bingen.

Vollregest:

Erzbischof Johan teilt mit, dass der Abt und der Konvent seines Klosters Eberbach (Erbach), seine »lieben Andächtigen«, ihren Hof (hoff vnd geseße) in der Stadt Bingen aus Liebe und Treue, die sie zu ihm hegen, dem Wigand von Assenheim, dem erzbischöflichen Landschreiber im Rheingau (Ringawe), seinem »lieben Getreuen«, auf Lebenszeit geliehen und verschrieben haben.

Der Erzbischof verneint die Gültigkeit dieser Belehnung. Wigand habe keinerlei Recht an dem Hof, weder nach Gewohnheit noch nach Herkommen. Wigand solle sich als Landschreiber nichts entsprechendes anmaßen. Das Kloster soll in dem hergebrachten ungestörten Besitz des Hofes verbleiben.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Elteuil ipsa conceptionis beate Marie virginis ... 1400.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 214 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5381 (Zugriff am 19.04.2024)