Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 213 [01]

Datierung: 4. Dezember 1400

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz regelt die Bezahlung seiner Schulden (2.000 Gulden) bei dem Ritter Hartmud von Kronberg.

Vollregest:

Der Ritter Hartmud (Hartman) von Kronberg (Cronenberg) der alte bestätigt für sich und seine Ehefrau Lorich, dass Erzbischof Johan von Mainz, sein »lieber gnädiger« Herr ihm jährlich 200 Gulden am St. Johanstag Decollatio [29. August] für vormals geliehene 2.000 Gulden bezahlen muss. Diesbezüglich ist von einem seiner Amtsvorgänger eine versiegelte Urkunde ausgestellt worden.

Der Ritter ist nun mit Erzbischof Johan übereingekommen, dass dieser zu Lebzeiten in Zukunft nur 100 Gulden zahlen soll, die jährlich am Tag St. Johan als er enthauptet wurde [29. August] am Zoll Ehrenfels (Erenfels) ausbezahlt werden. Nach dem Tod des Erzbischofs sind die 200 Gulden von seinem Amtsnachfolger bzw. dem Stift wieder zu bezahlen. Sollte einer der Geiseln oder Bürgen, die in der Haupturkunde benannt worden sind, sterben oder außer Landes gehen, muss der Erzbischof einen gleichwertigen oder besseren Mann als Ersatz stellen.

- Datum ut supra [1400 ... ipsa die beate Barbare virginis et martyris]

In gleicher Weise gab der Erzbischof dem Hartmud eine Reversurkunde.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 213 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5377 (Zugriff am 19.04.2024)