Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 204 [02]

Datierung: 25. Oktober 1400

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz enthebt seinen Pfeifer Bracht aller Forderungen und nimmt ihn in Schirm und Geleit.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz hat sich dem Bracht, dem Pfeifer (piffer), gütlich geeinigt. Der Erzbischof übernimmt alle Ansprache und Forderungen, die sich zwischen Bracht auf der einen Seite und dem erzbischöflichen Walpoden zu Mainz (Mentze) und Mathis, einem Knecht im Erbacher Hof (in der Ercher hoffe) zu Mainz auf der anderen Seite, ergeben haben,. Bracht ist kraft dieses Briefes aller Forderungen enthoben.

Er gewährt Bracht und den Seinen sowie deren Hab und Gut kraft dieses Briefes in allen erzbischöflichen Gebieten, zu Wasser und zu Lande Friede und Geleit. Der Erzbischof gebietet allen Amtleuten, Bracht und die Seinen zu schützen und zu schirmen, und dafür zu sorgen, dass andere das Geleit nicht verletzen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum in campis prope Franckinfurt ... 1400.[a]

Fußnotenapparat:

[a] Das unvollständige Datum wurde nach StAD Best. R 11 Kurmainzer Regesten Nr. 6 aus Schenck zu Schweinsberg, in: Quartalblätter des historischen Vereins für das Großherzogtum Hessen 4/1882, S. 27 ergänzt.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 204 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5363 (Zugriff am 19.04.2024)