Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 201 [02]

Datierung: 27. September 1400

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz hat seine Zollschreiber in Ehrenfels und Gernsheim als Sachwalden einer Geldschuld in Anspruch genommen.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz bekennt, dass der ehrbare Degenhardus von Weiler (Wiler) zu Ehrenfels (Ernefels) und Konrad (Conradus) Fronhofer (Fronhover) von Assenheim (Assinheim) zu Gernsheim, unser Zollschreiber und »lieben Getreuen«, für ihn, seine Amtsnachfolger und das Stift Selbstschuldner und Sachwalden gegenüber Clase von Wirtheim, Bürger zu Frankfurt (Franckinfurt) geworden sind. Dieser hat dem Erzbischof zum Wohl des Erzstiftes 630 Gulden geliehen.

Dieses Geld sollen die Sachwalden in der Zeit der kommenden Frankfurter Fastenmesse [Ostern 1401] gemäß dem Brief, den sie dem Clase mit ihrem Siegel gegeben haben, auszahlen.

Der Erzbischof verspricht seinen Zollschreibern, sie gütlich von den 630 Gulden zu lösen und sie dabei schadlos zu halten. Sollte ein Zollschreiber seines Amtes entsetzt werden oder versterben, soll der Amtsnachfolger die Pflichten aus der Sachwaldenschaft auf sich nehmen gemäß dem Brief, den die Sachwalden ihm mit einem Siegel versehen ausgestellt haben.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum in campis prope Franckinfurd feria sexta post diem sancti Bartholomei apostoli ... 1400.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 201 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5351 (Zugriff am 16.04.2024)