Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 200 [01]

Datierung: 16. September 1400

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz regelt die Bezahlung seiner Schulden bei den Nürenberger Bürgern Heinirch Drostberg und Conrad Glantze.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz schuldet den bescheiden luten Heinrich Drostberg und Conrad Glantze, Bürger zu Nürnberg (Nurenberg) und deren Erben 411 ½ Gulden Frankfurter (Franckfurter) Währung für Ochsen (oissen), die er von ihnen gekauft hat.

Der Erzbischof verspricht ihnen, ihren Erben oder dem rechtmäßigen Inhaber dieses Briefes, das Geld in der Stadt Mainz (Mentze) zurückzuzahlen, 100 Gulden am St. Martinstag [11. November], den Rest in den kommenden Weihnachtstagen.

Zur Sicherheit setzt der Erzbischof ihnen Sachwalden, jeden für die ganze Summe, nämlich Wigand von Assenheim (Assinheim), erzbischöflichen Landschreiber im Rheingau (Ringawe) und Gerhard von Heinsberg (Heinspach), erzbischöflichen Münzmeister in Bingen. Der Erzbischof verspricht seinen Sachwalden, sie schadlos zu halten.

Sollte der Erzbischof nicht wie ausgemacht zahlen, können die Gläubiger die ausstehende Summe auf Kosten des Erzbischofs bei Christen und Juden leihen. Die dafür anfallenden Kosten und Schaden werden vom Erzbischof übernommen. Erzbischof und Sachwalden haften jeder für sich und alle gemeinschaftlich. Dagegen ist kein Einspruch möglich.

Die beiden Herren versprechen gute Sachwalden für die Hauptsumme und anfallende Nebenkosten zu sein.

Der Erzbischof und die beiden Sachwalden kündigen ihre Siegel an.

- Datum in campis prope Franckinfurt feria quinta post diem Exaltacionem sancte Crucis ... 1400.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 200 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5347 (Zugriff am 28.03.2024)