Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 195 [03]

Datierung: 10. August 1400

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Einigung zwischen Erzbischof Johan von Mainz und Erzbischof Friedrich von Köln wegen des Zolls zu Rhens

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz hat sich mit »seinem lieben Neffen« Erzbischof Friedrich von Köln (Colne) Herzog in Westfalen geeinigt. Es hatte Streit gegeben wegen der kölnischen Bürger zu Rhens (Rense) wegen des Zollgeldes, das am erzbischöflichen Zoll zu Lahnstein (Lanstein) von ihnen und ihren Weinen erhoben wird.

Man ist nun übereingekommen, dass die Bürger und Einwohner zu Rhens von ihren Weinen und anderer Ware und Kaufmannschaft, die sie stromauf und stromab über den Rhein (Rin) führen, und auch andere Leute, die ihnen Wein abgekauft haben, gleich halben Zoll von dem Wein am Lahnsteiner Zoll bezahlen sollen und zu nichts weiterem genötigt werden.

Erzbischof Johan kündigt sein Siegel an.

- Geben ... zu Lanstein ... 1400 des zehenden tages in deme Auguste mande.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 195 [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5048 (Zugriff am 23.04.2024)