Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

518 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 331.

StA Wü, MIB 13 fol. 192v [02]

Datierung: 9. Juli 1400

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz macht die Ritter Eberhard und Gotschalk von Buchenau zu Burgmannen im Schloss Wirtheim.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz anerkennt die treuen Dienste, die der Ritter Eberhard (Ebirhard) von Buchenau (Buchenauwe) ihm und dem Stift Mainz bisher geleistet hat und auch künftig leisten soll.

Darum und aus besonderer Gnade hat er ihn und seine Leibeslehnserben kraft dieser Urkunde zum erzbischöflichen und erzstiftischen Burgmann im Schloss Wirtheim angenommen. Der Erzbischof hat ihm als Burglehen 20 Gulden Geld als jährlich am Martinstag [11. November] auszuzahlende Gülte auf dem Zoll Ehrenfels [Erenfels] angewiesen. Der jeweils amtierende Zollschreiber erhält hiermit die Anweisung, den Betrag an Ritter Eberhard bzw. seine Erben auszuzahlen. Eberhard und seine Erben sollen das Burglehen mit eiden truwen seßen vnd dinsten verdienen, wie Burglehenrecht und Gewohnheit dies besagen.

Sollten Eberhard oder die Seinen Urkunden zu diesem Burglehen finden, die vor dem heutigen Tag datiert sind, sind diese ungültig.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Fritzlar feria sexta post diem beati Kiliani martiris ... 1400.

In gleicher Form ist dem Ritter Gotschalk von Buchenau eine Urkunde für den Zoll zu Lahnstein (Lanstein) gegeben worden.

Der Reversbrief wird vom Provisor in Erfurt (Erffurden) zurückgefordert.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 192v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5042 (Zugriff am 20.04.2024)