Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 192 [01]

Datierung: 8. Juli 1400

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz vergleicht sich mit den Herren von Holzsadel wegen der Zerstörungen in Nassenerfurth.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz ist mit Heinrich Holzsadel (Holtzsedel) gen. Schramme und dessen Söhnen Henne [I], Curd und Henne [II] gütlich übereingekommen bezüglich aller Forderungen, wie sie zwischen ihnen und dem Erzbischof, seine Amtsvorgängern und dem Stift bis auf den heutigen Tag bestehen.

Geeinigt hat man sich vor allem wegen einer Kemenate und einer Wohnung zu Nassenerfurt (Naßenerffa), die ihnen abgebrannt war und wegen 500 Schafen, die ihnen abgenommen wurden.

Darum und aus besonderer Gnade hat der Erzbischof kraft dieser Urkunde die Brüder Henne und Henne als Burgmannen in Fritzlar angenommen. Er verschreibt ihnen und ihren Leibeslehnserben als rechtes Burglehen 20 Gulden Geld auf dem Zoll Ehrenfels (Erenfels). Das Geld wird ihnen der dortige Zollschreiber Degenhard (Degenhardus) [von Weiler] oder dessen Amtsnachfolger jährlich in den Weihnachtstagen auszahlen.

Mainz kann die 20 Gulden mit Zahlung von 200 Gulden jederzeit ablösen. Die Holzadel müssen dann 20 Gulden auf Eigengut unmittelbar bei Fritzlar beweisen und dieses Gut dem Erzstift zu Burglehen auftragen.

Hiermit sind alle Forderungen verglichen. Die beiden Henne haben dem Erzbischof geschworen, treu und hold zu sein und das Burglehen mit truwen eiden seßen vnd dinsten zu verdienen, wie Lehnsrecht und Gewohnheit dies besagen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Fritzlar ipso die beati Kiliani martiris ... 1400.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 192 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5040 (Zugriff am 18.04.2024)