Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 190 [01]

Datierung: 2. Juli 1400

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz bestätigt die Freiheiten der Stadt Amöneburg.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz betont die Gunst und Freundschaft, die er zu den Burgmannen, Bürgermeistern, Schöffen und den Bürgern seiner Stadt Amöneburg (Ameneburg), seinen »lieben Getreuen« hegt.

Er bestätigt ihnen deshalb kraft dieser Urkunde alle Gnaden und Freiheiten, die seine Amtsvorgänger und das Domkapitel der Stadt erwiesen haben. Er verspricht, sie künftig nicht zu verpfänden. Was mit Bede und Wachtgeld (wachte) eingebracht wird, dass soll so bleiben, damit die Burg mit diesen Geldern bewahrt und gebessert wird, soweit der Erzbischof die Einkünfte nicht bereits verpfändet hat. Der Erzbischof verspricht der Stadt, sie bei solchen Freiheiten zu belassen und solche Güter in Zukunft nicht zu verpfänden.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Fritzlar ipsa die visitationis beate Marie virginis ... 1400.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 190 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5038 (Zugriff am 24.04.2024)