Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 173 [01]

Datierung: 4. Mai 1400

Inhalt

Kopfregest:

Die Städte Sontra und Eschwege huldigen dem Mainzer Erzbischof Johann sowie den Landgrafen von Thüringen, Markgrafen zu Meißen.

Vollregest:

Bürgermeister, Ratleute und Bürger von Sontra (Suntra) bestätigen, dass sie Erzbischof Johan von Mainz (Mentze) und seinen Amtsnachfolgern sowie den Fürsten Balthasar und dessen Sohn Friedrich (Frederich), Landgrafen in Thüringen (Doringen), Markgrafen zu Meißen (Missen), ihren »lieben gnädigen Herren« mit erhobenen Fingern geschworen haben, gehorsam, untertänig, treu und hold zu sein. Sie werden sich gegenüber beiden Herren auch gemäß des bestehenden Burgfriedens verhalten.

Sollte Erzbischof Johan sterben oder in Gefangenschaft geraten, müssen sie bis zur Neuwahl eines Erzbischofs bzw. bis zu dessen Freilassung für den mainzischen Teil dem Domkapitel gewarten. Sollten einer der Landgrafen sterben oder in Gefangenschaft geraten, müssen sie sich an den anderen Landgrafen halten bzw. an deren Erben.

Die Stadt kündigt ihr Stadtsiegel an.

- [...] geben ... 1400 uff den dinstag nach sente Walpurge tage.

In der gleichen Form gaben die von Eschwege (Eschewege) ihre Urkunde. Die Urkunde wird beim Mainzer Domkapitel hinterlegt.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 173 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4466 (Zugriff am 16.04.2024)