Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 157 [02]

Datierung: 24. März 1400

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz verspricht dem abt des Klosters Disibodenberg eine Besitzurkunde zum Ort Waldlaubersheim herauszugeben.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz bestätigt jene Urkunde, die Abt Diemar (Dytmar) und der Konvent des Klosters Disibodenberg (Thiseboden berge) dem ehemaligen Erzbischof Adolf und dem Mainzer Stift gegeben haben. Mit dieser Urkunde haben sie Erzbischof Adolf und sein Stift zu Mainz (Mencze) in Gemeinschaftsbesitz von Waldodernheim (Waltodernheim) gesetzt. Erzbischof Johan und sein Stift sollen dem Abt und Konvent des Klosters die Urkunde über Waldodernheim zurückgeben. Doch er und das Stift haben die Urkunde nicht und können sie auch nicht finden. Deshalb bestätigt Erzbischof Johann mit diesem Brief, sollte der oben genannte Brief über kurz oder lang noch gefunden werden, soll er kraftlos sein und keine Geltung mehr besitzen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. Dekan Eberhard (Ebirhard) [von Eppelborn] und das Mainzer Domkapitel kündigen zum Zeichen ihres Einverständnisses das Kapitelsiegel an.

- Datum Aschaffenburg feria quarta post dominicam Oculi ... 1400.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 157 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4361 (Zugriff am 29.03.2024)