Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 156v [02]

Datierung: 21. März 1400

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan leiht Kuno von Scharfensetin, seinem Amtmann in Hofheim, ein Burglehen auf Frauenstein.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz anerkennt die fleißigen Dienste, die Kuno (Cune) von Scharfenstein (Scharpinstein) der junge, sein Amtmann in Hofheim (Hoveheim) und »lieber Getreuer« ihm geleistet hat und künftig noch leisten soll.

Deshalb und aus besonderer Gnade hat er ihm und seinen Leibeslehnserben geliehen und leiht kraft dieser Urkunde ein Burglehen, das ihm nach dem Tod der Brüder Rupes (Rups) und Erenfrid von Frauenstein (Frauwenstein) ledig gefallen ist, nämlich ein Haus und ein Burgsitz im Schloss (sloße) Frauenstein, mit Wiesen, Weingärten und sonstigem Zubehör. Kuno und seine Leibeslehnserben sollen das Burglehen empfangen und mit eiden truwen seßen vnd dinsten verdienen, wie Burglehenrecht und Gewohnheit dies besagen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum ut supra [Datum Wisebaden ipsa dominica Oculi ... 1400]

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 156v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4359 (Zugriff am 28.03.2024)