Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 156v [01]

Datierung: 21. März 1400

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Revers des Kuno von Scharfenstein zu seiner Bestallung als Amtmann in Hofheim.

Vollregest:

Kuno (Cune) von Scharfenstein (Scharpinstein) der junge bekennt, dass sein »lieber gnädiger Herr«, Erzbischof Johan von Mainz, ihn gemäß seiner diesbezüglich ausgestellten Urkunde zum Amtmann auf Schloss (sloz) Hofheim (Hoveheim) samt Zubehör ernannt hat.[a]

Kuno verspricht, die Vereinbahrung unverbrüchlich einzuhalten. Er verspricht darüber hinaus, die Burg und das zugehörige Land, die Leute und Einkünfte nicht zu versetzen oder zu verpfänden. Der Erzbischof kann ihn jederzeit seines Amtes entsetzen. Er wird das Amt dann aufgeben und keine weiteren Forderungen stellen.

Kuno kündigt sein Siegel an.

- Datum ut supra [Datum Wisebaden ipsa dominica Oculi ... 1400]

Fußnotenapparat:

[a] Die Inserierung der erzbischöflichen Urkunde [StA Wü, MIB 13 fol. 156 [02]] wird angekündigt, es wird aber lediglich kurz auf sie hingewiesen [ut in littera precedente].

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 156v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4358 (Zugriff am 18.04.2024)