Mainzer Ingrossaturbücher Band 13
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StA Wü, MIB 13 fol. 154v [03]
Datierung: 13. Februar 1400
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Johan von Mainz einigt sich mit dem Neustadter Bürger Mußir.
Vollregest:
Erzbischof Johan von Mainz bekennt kraft dieser Urkunde, dass er sich mit Mußir, seinem Bürger zu Neustadt (Nuwenstad) und dessen Ehefrau, wegen etlicher Sachen geeinigt hat. Das Ehepaar kann ihr Erbe und ihr Gut gebrauchen, so lange sie leben, wie andere Bürger in Neustadt auch.
Wenn sie beide verstorben sind, sollen ihre rechte Erben die Güter erben, doch sollen Erbe und Gut unter dem Geschoss zu Neustadt bleiben und nicht entfernt werden.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.
- Datum Aschaffenburg feria sexta post diem beate Scolastice virginis ... 1400.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Johann II. [Eb. 1396/97-1419] (Aussteller)
- Mußir [ein Mann] (Empfänger)
Ortsindex
- Aschaffenburg - Stadt : Aschaffenburg - Stadt (Ausstellungsort)
- Neustadt [Hessen] : Stadt (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 13 fol. 154v [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4352 (Zugriff am 23.04.2024)