Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 142 [01]0

Datierung: 31. Oktoebr 1399

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz hat Graf Heinrich [VII] von Waldeck zum obersten Amtmann und Landvogt in den hessischen Landen gemacht.

Vollregest:

Heinrich [VII.] Graf zu Waldeck (Waldecke) bestätigt, dass Erzbischof Johan von Mainz ihn über die Stiftsschlösser in Hessen, namentlich Hofgeismar (Geismar), Fritzlar, Rosenthal, Battenberg (Battinburg), Mellnau (Elnhog) und Wetter, die Dörfer, Gerichte, das Land und die Leute, die dazu gehören, zum obersten Amtmann und Landvogt gesetzt und gemacht hat.

Der Graf sichert zu alle Schlösser, Dörfer, Gerichte, das Land und die Bewohner, geistliche wie weltliche, nach bestem Vermögen wie seine Eigenburgen und -lande zu schützen und zu schirmen. Er sichert zu, sie alle bei ihren überkommenen Rechten und Gewohnheiten zu belassen und sie in keiner Weise höher zu bedrängen. Es ist ihm nicht erlaubt, die Städte, Schlösser, Gerichte, Land und Leute zu verkaufen, zu verpfänden oder in andere Hände zu geben. Der Erzbischof kann ihn jederzeit seines Amtes entsetzen. Graf Heinrich wird das Amt dann widerspruchslos aufgeben und keinerlei Ansprüche stellen. Gerät er im Zuge seiner Amtsführung in Schulden, wird der Erzbischof ihn daraus lösen und dessen entheben.

Die genannten Städte, Schlösser, Dörfer, Gerichte, Land und Leute sollten ihm verbunden sein.

Der Graf kündigt sein Siegel an.

- Datum ut supra [Heilgenstad in vigilia Omnium sanctorum ... 1398]

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 142 [01]0, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4350 (Zugriff am 28.03.2024)