Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 023v [01]

Datierung: 31. Januar 1398

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz senkt die Abgaben des Friedrich Schellichin am Lahnsteiner Zoll.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz bekennt kraft dieser Urkunde, dass Friedrich (Friderich) Schellichins Sohn, unser Diener, von den beiden Weingärten, namentlich Joselins Mannwerk (manewerck) zwischen Eynolffe und Hyllen Anshelmen gelegen, und ein Stück Weingarten bie der steynkulen zwischen Friedrich Henke, dem Tuchscherer, und Heinczin Schaube, beides in [Ober-]Lahnsteiner (Lansteiner) Gemarkung gelegen, die er an unserem Zoll zu Lahnstein von uns und unserem Stift hat, den halben Teil geben muss.

Nun hat er vernommen, dass es zu schwer ist, den halben Teil davon zu geben. Deshalb hat er ihm die besonderer Gnade erwiesen und tut das mit dieser Brief, dass Friedrich und seine Ehefrau Gertrud die genannten Weingärten in Zukunft um den dritten Teil haben sollen. Diesen müssen sie dem Erzbischof und seinem Stift jedes Jahr davon geben, zusammen mit den 9 Weißpfennigen, die Friedrich und seine Ehefrau ihm jährlich am St. Martinstag im Winter [11. November] von einem Haus geben, das unter den Haus steht und gelegen ist, in dem sie zurzeit wohnen. Diesbezüglich hat er ihnen ebenfalls die Gnade erwiesen, dass sie diesen Zins geben sollen solange der Erzbischof und sie leben.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Lansten feria quinta ante diem Purificacionis beate Marie virginis gloriose ... 1398.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 023v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4345 (Zugriff am 28.03.2024)