Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 154 [03]

Datierung: 5. Februar 1400

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan erlaubt den Brüdern Sifrid und Peter zu dem Paradies zu Frankfurt zwei Engelsche am Zoll Gernsheim zu vereinnahmen.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz anerkennt die treuen Dienste, die der verstorbene Sifrid zum Paradies (Paradise), einst Schöffe zu Frankfurt, den erzbischöflichen Amtsvorgängern, ihm selbst und dem Stift geleistet hat, und auch jetzt die Brüder Sifrid und Peter, seine Söhne, leisten und künftig leisten sollen.

Deshalb erlaubt er den Brüdern und ihren Erben kraft dieser Urkunde zwei Engelsche, die einst Karl, ehemaliger römischer (romischer) König dem verstorbenen Sifrid auf dem erzbischöflichen Zoll Gernsheim angewiesen hatte und nun den Brüdern vererbt worden ist, einzunehmen. Diesbezüglich haben sie Briefe erhalten. Sie sollen das Geld in Zukunft ungehindert vereinnahmen und werden dabei vom Erzbischof geschützt und geschirmt. Der Erzbischof gebietet dem Schreiber bzw. dem Beseher in Gernsheim, den Brüdern zu geloben, die zwei Engelsche auszuzahlen, sobald man die Zollkistee aufzuschließen pflegt. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Franckfurd feria quinta post festum purificationis betae Marie virginis ... 1400.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 154 [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4334 (Zugriff am 29.03.2024)