Mainzer Ingrossaturbücher Band 13
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StA Wü, MIB 13 fol. 154 [02]
Datierung: 31. Januar 1400
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Die Stadt Bingen bestätigt den Empfang einiger Privilegien durch Erzbischof Johan von Mainz
Vollregest:
Bürgermeister, Rat und Stadt Bingen geben mit dieser Urkunde bekannt, dass ihr »lieber gnädiger Herr« Erzbischof Johan von Mainz (Mentze), Erzkanzler des heiligen römischen (romischen) Reiches ihnen etliche besondere Gesetze, Gnaden und Freiheiten schriftlich und besiegelt gegeben hat. Sie geloben kraft dieser Urkunde diese einzuhalten. Sie sollen für die erzbischöfliche Herrlichkeit, seiner Rechte und Freiheiten völlig unschädlich sein. Er und seine Amtsnachfolger bzw. das Stift können die Bestimmungen kürzen oder erweitern, je nach seiner und der Stadt Notwendigkeit.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.
- Datum ut supra [Franckfurd sabbato ante diem Purificationem beate Marie virginis ... 1400.]
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Johann II. [Eb. 1396/97-1419] (Empfänger)
Ortsindex
- Frankfurt - Stadt : Frankfurt - Stadt (Ausstellungsort)
Körperschaften
- Bingen : Stadtverwaltung [Bingen] (Aussteller)
- Reich : Heiliges Römisches, (in Deutschen Landen) (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 13 fol. 154 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4333 (Zugriff am 28.03.2024)