Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 153v [02]

Datierung: 19. Januar 1400

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz freit die Bürger von Alzenau (Wilmundsheim).

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz bekennt kraft dieser Urkunde, dass er seinen Bürgern, die zu Wilmundsheim (Wolmutshausen) unter der Burg Alzenau (Altzenahe) wohnen, und auch seinen Pfahlbürgern, die er dort als Bürger aufgenommen hat, die Gnade erweist, sie von heute an über ein Jahr zu freien. Niemand darf sie vor erzbischöfliche geistliche Gerichte laden und bannen. Wurden die genannten Bürger von den genannten Richtern mit einer Ladung oder einem Bann beschwert, entledigt der Erzbischof sie hiermit.

- Datum Hoveheim feria secunda ante diem beatorum Fabiani et Sebastiani ... 1400.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 153v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4328 (Zugriff am 25.04.2024)