Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 137 [03]

Datierung: 1399

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Die Bewohner von Immenhausen, Frebenstein und Woilfhagen bekennen sich nach beendeter Pfandschaft wieder zu Landgraf Herman von Hessen.

Vollregest:

Die Burgmannen, Schultheißen, Bürgermeister, Schöffen, Räte und Bürgen des Schlosses Immenhausen (Immenhusen) bekennen, dass Hermann Landgraf von Hessen, ihr »lieber gnädiger Jungherr«, vormals gegen eine bestimmte Summe Geld, dem ehemaligen mittlerweile verstorbenen Erzbischof Adolf von Mainz etliche seiner Schlösser versetzt und verschrieben hat. Diese sind nun vom Landgraf Johan gelöst worden.

Die von Immenhausen haben mit Willen und Wissen des Landgrafen alle Dinge und Vorfälle, die sich zwischen Erzbischof Adolf und dem Landgrafen Johan abgespielt haben, verglichen und gerichtet. Es bestehen keinerlei Ansprüche oder Forderungen mehr. Landgraf Hermann hat auf Bitten der Stadt sein Siegel an diese Urkunde gehängt, um damit sein Einverständnis auszudrücken. Die Bürger wollen ebenfalls ihr Siegel an dieser Urkunde anbringen. Auch die Burgmannen bekennen sich zur vorstehenden Abmachung und kündigen ihr Siegel an.

- Datum [1399]

In der gleichen Form gaben die von Grebenstein (Grevenstein) und Wolfhagen (Wolffhagen) ihren Revers.

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Keine

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Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 137 [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4322 (Zugriff am 28.03.2024)