Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 150 [02]

Datierung: 11. Dezember 1399

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz freit die Bürger von Alzenau (Wilmundsheim).

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz anerkennt die freundlichen Dienste, die seine »lieben Getreuen«, Schultheiß, Schöffen und Gemeinde im Dorf Wilmundsheim (Wilmesheim) [heute:Alzenau], unterhalb des neuen Schlosses Alzenau (Altzenahe) gelegen, spürbar geleistet haben und künftig leisten sollen. Deshalb und aus besonderer Gnade und guter Zuversicht, die er gegenüber ihnen verspürt, hat er Schultheiß, Schöffen und Gemeinde, die da bereits wohnen und in Zukunft als Bürger ansässig werden, gefreit hat und freit sie kraft dieser Urkunde. Sie können in den nächsten zehn Jahren von aller Bede, Steuer, Atzung und andere Beschwerung befreit, dort wohnen, ohne dass sie vom Erzbischof oder seinen Amtleuten beeinträchtigt werden.

- Datum Aschaffenburg feria quinta post festum conceptionis beate Marie virginis ... 1399.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 150 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4315 (Zugriff am 28.03.2024)