Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 144v [01]

Datierung: 30. November 1399

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Erwähnt: Gudenus, Codex dioplomaticus I, S. 954

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz ernennt Henne von Hofheim zum Amtmann und Viztum in Aschaffenburg.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz bekennt mit diesem Brief, dass er Henne von Hofheim (Hoveheim), seinem »lieben Getreuen« zu seinem und des Stiftes Amtmann und Viztum in Aschaffenburg (Aschaffinberg) gesetzt hat. Er solle die Geistlichkeit, die Klöster, Mannen, Burgmannen, Bürger und Hintersassen im ganzen Amt schirmen und schützen und rechtlich verantworten. Henne soll, so lange er Amtmann ist, seine Eigenburg mit reisigen Knechten und sechs reisigen Pferden bemannen, um damit das Amt zu schützen.

Der Erzbischof verschreibt ihm, so lange er Amtmann und Viztum in Aschaffenburg ist, 400 Gulden, von denen jeweils 100 Gulden an jeder Fronfasten ausgezahlt werden. Mainz kann Henne jederzeit seines Amtes entsetzen. Henne kann dann keinerlei Forderungen geltend machen, sondern muss das Amt freigeben.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum ipsa die beati Andree apostoli ... [13]99.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 144v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4310 (Zugriff am 28.03.2024)