Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 142 [01]

Datierung: 31. Oktober 1399

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz macht den Grafen Heinrich [VII] von Waldeck zum obersten Amtmann in Hessen.

Vollregest:

Graf Heinrich [VII] von Waldeck bekennt mit diesem Brief, dass Erzbischof Johan von Mainz (Mentze), sein »»lieber gnädiger Herr«, ihn zum obersten Amtmann und Landvogt über die in Hessen liegenden Städte und Schlösser, namentlich Hofgeismar (Geismar), Fritzlar, Rosenthal (Rosental), Battenberg (Battinburg), Mellnau (Elnhog) und Wetter, über die dortigen Dörfer, Gerichte, Land und Leute gesetzt hat.

Graf Heinrich gelobt mit dieser Urkunde, alle Bewohner und Einrichtungen des Landes nach bestem Vermögen zu schützen, zu schirmen und rechtlich zu vertreten, sie bei allen bisherigen Gnaden, Freiheiten, Rechten und Gewohnheiten zu belassen und sie nicht höher zu belasten oder zu besteuern.

Ausdrücklich ist vereinbart, dass er die Städte, Schlösser, Dörfer, Gerichte, das Land und die Leute nicht verkaufen, verpfänden noch auf andere Weise in fremde Hände gelangen lassen darf. Hält er sich nicht daran, geht er seines Amtes verlustig und muss das entfremdete Gut zurückerlangen. Schäden im Dienst für das Erzstift werden ihm ersetzt. Die angesprochenen Leute und Güter stehen zu ihm in keiner weiteren Beziehung.

Der Graf kündigt sein Siegel an.

- Datum ut supra [Heilgenstad in vigilia Omnium Sanctorum ... [13]99].

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 142 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4303 (Zugriff am 25.04.2024)