Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 141v [01]

Datierung: 31. Oktober 1399

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz nimmt die Herren von Witzleben als Stiftsmannen an,

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz anerkennt die treuen Dienste, die der Ritter Fritsche von Witzleben (Wytzleuben) und sein Bruder Heinrich ihm und dem Stift Mainz (Mentze) bisher geleistet haben und künftigen leisten sollen.

Deshalb und aus besonderer Gnade haben der Erzbischof und sein Stift sie und ihre Leibeslehnserben zu Stiftsmannen angenommen. Als rechtes Mannlehen erhalten sie 12 Gulden Geld aus dem Vorwerk zu Erfurt (Erffurte) verschrieben, die am St. Martinstag [11. November] ausbezahlt werden. Die Mannen wollen das Lehen mit truwen eiden vnd dinsten verdienen, wie Lehenrecht und Gewohnheit dies besagen.

Der Erfurter Provisor erhält hiermit Anweisung, die 12 Gulden entsprechend auszubezahlen.

Der Erzbischof kann die Jahresgülte mit Zahlung von 120 Gulden ablösen. Fritsche und sein Bruder Heinrich müssen in diesem Fall 12 Gulden Geld auf Eigengut, das in der Nähe anderer mainzischer Besitzungen liegen muss, beweisen, um es zu den gleichen Bedingungen als Mannlehen zu empfangen und zu tragen.

Die Witzleben sollen wie üblich einen entsprechenden Brief ausstellen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Heilgenstad in vigilia Omnium Sanctorum ... [13]99.

Ein Revers wurde beim Provisor aufgefunde.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 141v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4302 (Zugriff am 29.03.2024)