Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 132 [01]

Datierung: 23. April 1399

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz und dGraf Eberhard von Württemberg schließen ein Bündnis auf zwei Jahre.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz und der erzbischöfliche »Oheim«Eberhard (Ebirhard) Graf zu Württemberg (Wirtenberg, Wyrtenberg) bekennen öffentlich mit dieser Urkunde, dass sie sich zum Nutzen ihrer beiden Lande, auf dass sie in Schutz und Schirm bleiben und bestehen mögen, sie freundlich vereinigt haben und in folgender Weise übereingekommen sind: Sie wollen weder in Feindschaft miteinander geraten noch Krieg gegeneinander führen.

Ansprüche gegeneinander werden folgendermaßen behandelt: Hat Erzbischof Johan Ansprüche gegen den Grafen, so soll er einen gemeyne man aus der Schar der württembergischen Räte nehmen, der bereits Recht gesprochen hat und es noch tut, binnen eines Monats nach erfolgter Mahnung nach Lauffen reiten oder schicken. Beide Aussteller geben einen oder zwei aus der Schar ihrer Ratgeber (frunde) dazu. Wie diese fünf Herren bzw. die Mehrheit von ihnen in aller Freundschaft entscheiden, dabei soll es bleiben. Kommt das auf freundschaftliche Weise nicht zustande, soll es gerichtlich (mit eyme fruntlichen rechten) geklärt werden.

Hat der Graf Ansprüche gegen den Erzbischof wird der Übermann aus der Schar der erzbischöflichen Räte gewählt und die fünf Schlichter tagen in Neckarsulm (Solme).

In nahezu gleicher Weise wird verfahren, wenn Diener der beiden Aussteller sich untereinander streiten.

Streiten sich Bürger oder Holden (armenlute) der beiden Aussteller untereinander, soll sich der Klagende in das Gericht des Beklagten begeben und sich der Schlichtung des dortigen Amtmannes anvertrauen.

Diese Vereinigung gilt ab dem heutigen Tag zwei aufeinanderfolgende Jahre lang. Die beiden Herren nehmen beiderseits den Papst, den römischen (romischen) König und alle aus, mit denen sie vor Abfassung dieser Urkunde bereits in einem Bündnis stehen.

Sie kündigen beide ihre Siegel an.

- Geben ... uff sant Georgen tag ... 1399.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 132 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4273 (Zugriff am 28.03.2024)