Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 129v [01]

Datierung: 11. April 1399

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz bessert ein Burglehen auf Burg Klopp zugunsten Wilhelms von Waldeck.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz bekennt, das sein Amtsvorgänger Erzbischof Adolf dem Wilhelm von Waldeck (Waldecke), seinem »lieben Getreuen«, ein Fuder Weingeld zu Algesheim als Burglehen auf Schloss Klopp (Cloppe) verschrieben, geliehen und zu Algesheim bewiesen hat. Danach hatte der ehemalige Erzbischof Konrad das Burglehen um ½ Fuder Weingülte gebessert und erhöht.

Eingedenk der treuen Dienste, die Wilhelm dem Erzbischof und seinem Stift bisher geleistet hat und künftig leisten soll, bessert der Erzbischof ihm und seinen Leibeslehnserben das Burglehen erneut mit einem weiteren halben Fuder Weingülte auf nunmehr 2 Fuder. Wilhelm und seine Erben soll das Burglehen mit truwen eiden vnd dinsten verdienen, wie es Lehnsrecht und Gewohnheit ist.

Der Erzbischof gebietet kraft dieser Urkunde Wigand von Assenheim, seinem Landschreiber zu Bingen bzw. dessen Amtsnachfolger, das Burglehen jedes Jahr zur Zeit der Weinlese auszubezahlen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Bopardie feria sexta post Dominicam Quasimodo geniti ... [13]99.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 129v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4261 (Zugriff am 25.04.2024)