Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 129 [01]

Datierung: 22. März 1399

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz trifft eine Lehnsverfügung im Bereich der Burg Bischofsstein.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz. Claes von Leibolz (Leyboldes), der erzbischöfliche Schenk  Heinrich von Rodenberg, der erzbischöfliche »liebe Getreue« haben mit ihren Kindern gelobt und gegeben. Heinrich besitzt etliche Erbgüter und Lehen auf Schloss Bischofsstein (zum Steyne) und in dem dortigen Gericht. Die Güter gehen vom Erzbischof und vom Stift Mainz (Mentze) zu Lehen. Heinrich hat den Erzbischof gebeten, seinen eyden Claes, den Sohn des Schenken Claes, mit ihm zusammen in das Erbe und Lehen einzusetzen.

Angesichts der treuen Dienste des Heinrich willigt der Erzbischof ein und belehnt Heinrich zusammen mit Claes von Leibolz den jungen mit den Gütern. Sollten Heinrich und seine Ehefrau Jutte von Wintzingerode (Wißingerode) keine Leibeslehnserben hinterlassen, fallen die Lehen nach deren Tod an den jungen Claes, wie Lehnsrecht und Gewohnheit dies besagen.

Sollte Heinrich von Rodenberg nach dem möglichen Tod seiner jetzigen Ehefrau erneut heiraten und mit ihr Leibeslehenserben zeugen, es sei Sohn oder Tochter, haben diese keinerlei Rechte an dem vorstehenden Lehensgut. Sie verbleiben auch dann uneingeschränkt bei Claes dem jungen und dessen Leibeslehnserben. So ist es bereits in den besiegelten Urkunden bestimmte, die Schenk Claes und Heinrich von Rodenberg vom Erzbischof besitzen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Aschaffinburg sabbato ante Dominicam Palmarum ... [13]99.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 129 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4260 (Zugriff am 29.03.2024)