Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 125v [01]

Datierung: 17. März 1399

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz überträgt die Leihe der Lehen in den östlichen Teilen des Erzstiftes dem Erfurter Provisor Ludwig von Bensfurt.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz bekennt, dass Unfriede im Land entstanden ist und seine Mannen und Burgmannen aus Thüringen (Doringen), Sachsen (Sassen), auf dem Eichfeld (Eysfelde), nicht hier an den Rhein (Rin) zu ihm kommen wollen, um ihre Lehen zu empfangen.

Darum hat er Ludwig (Lodewige) von Bensfurt (Beynsfurte), seinen Provisor zu Erfurt (Erffurte), seinen »lieben Getreuen« kraft dieser Urkunde Vollmacht gegeben, solche Lehen von Stifts wegen zu leihen, die ledig geworden sind oder in Zukunft ledig werden, wie Lehenrecht und Gewohnheit dies besagen. Die Lehnleute müssen dem Provisor den Lehnseid leisten und Lehnsbriefe geben.

Davon ausgenommen sind Lehen von Fürsten, Grafen und Herren, sowie solche Lehen, die Erzbischof und Stift verfallen sollten, für diese behält sich der Erzbischof die Leihe persönlich vor. Dies alles gilt bis auf Widerruf. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum ut supra [Friczlarie feria secunda post dominicam Judica ... [13]99]

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 125v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4254 (Zugriff am 19.04.2024)