Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 123 [01]

Datierung: 11. März 1399

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Albrecht und Engelbrecht von Nordhausen regeln die Rückzahlung ihrer Schulden (400 Mark) bei Erzbischof Johan von Mainz.

Vollregest:

Albrecht und Eckebrecht (Engelbertus) von Nordhausen (Northusen), Bürger zu Erfurt (Erffurte) bestätigen, dass Erzbischof Johan von Mainz dem Eckebrecht 400 Mark lötigen Silbers zu der Silbergroschenmünze in Heiligenstadt (Heilgenstad) geliehen hat. Sie versprechen, beide als Gesamtschuldner, das Geld nach Ablauf von zwei Jahren zurückzuzahlen, wenn sie dazu aufgefordert werden.

Sollten sie mit der Zahlung säumig werden, kann der Erzbischof sie für die 400 Mark an ihrem Gut so lange pfänden, bis die Schuld in einer einzigen Zahlung bezahlt ist. Sollten sie ihren Besitz an einen Treuhänder geben, wollen sie sich mit diesem einigen, dass er die Pfändung ohne Widerstand zulässt.

Sie kündigen beide ihre Siegel an.

- Datum die et anno ut supra [Datum Fritzlar feria tertia post Dominicam letare ... 1399].

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 123 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4246 (Zugriff am 20.04.2024)