Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 128 [02]

Datierung: 16. Februar 1399

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz und die anderen rheinischen Kurfürsten verbünden sich gegen neue Zollstellen entlang des Rheins.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz (Mentze), Erzbischof Friedrich von Köln (Colne), Erzbischof Werner von Trier (Triere) und Pfalzgraf Ruprecht bekennen mit dieser Urkunde, dass sie sich zum Lob Gottes, zum allgemeinem Nutzen, zum Vorteil des Rheinstroms (Rin straumes), der allgemeinen Straßen, des Landes, der Kaufleute und um ihrer eigenen Freiheit und Herrlichkeit willen, was sie von römischen (romischen) Kaisern und Königen und vom Heiligen Reich wegen zu schirmen, zu handhaben und zu erhalten haben, mit dieser Urkunde so lange sie leben verbunden haben.

Sollte eine Stadt oder ein Herr einen kleinen oder großen Zoll entlang des Rheinstromes zwischen Straßburg (Strazpurg) und Rees (Reys) in Xanten (Santen) neu einrichten, wollen die Bündnispartner denjenigen gemeinsam nach bestem Vermögen ersuchen, den Zoll unverzüglich wieder einzustellen. Notfalls werden sie deren oder dessen Feind, sagen dem Zollherrn schriftlich ab, werden ihn mit Krieg überziehen und so lange sein Feind sein, bis der Zoll wieder eingestellt ist. Kosten, Schaden und Verluste trägt jeder Bündnispartner selbst.

Wird in Zukunft ein neuer Zoll errichtet, soll der Bündnispartner, dem dieser Zoll am nächsten liegt, die anderen unverzüglich informieren und binnen 14 Tagen zu einem Tag einladen. Dieser Tag findet, wenn der Mainzer den Tag einberuft, in Bingen statt, oder im kölnischen Bonn (Bonne), im trierischen Koblenz (Cobelentze) oder, wenn der Pfalzgraf einlädt, in Bacharach statt. Dort wird von frunden vnde reten der Bündnispartner binnen 8 Tagen nach Lage der Dinge und den Umständen entschieden, wie viele gewappnete und nicht gewappnete Leute usw. zum täglichen Krieg aufgeboten werden. Kann man sich auf einem solchen Tag nicht einigen, sichern sich die Bündnispartner zu, dann trotzdem binnen 14 Tagen die Widersagebriefe abzuschicken und gegen den unliebsamen Zoll vorzugehen. Wer im Zuge dieser Fehde in fientschaffte pantschaffte oder kriege verwickelt wird, kann die uneingeschränkte Hilfe der Bündnispartner voraussetzen. Sollten dabei Schlösser erobert werden, oder Herren, Grafen oder Freiherren gefangen genommen werden, so werden diese unter den Bündnispartnern geteilt. Werden Ritter oder Edelknechte, Bürger oder andere Leute gefangen genommen, werden sie im Verhältnis der an der Unternehmung (zu kriege in dem felde) beteiligten Truppen aufgeteilt.

Kein Bündnispartner schließt ohne Wissen der anderen Frieden mit dem Gegner.

Die Herren sichern sich zu, vorstehende Abmachungen auf ihre furstlichen truwen vnde eren unverbrüchlich zu halten.

Sie kündigen ihre Siegel an.

- Datum ... 1399 dominica Invocavit.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 128 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4245 (Zugriff am 16.04.2024)