Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 099v [01]

Datierung: 19. Dezember 1398

Quelle

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Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Main leiht dem Ritter Arnold von Rosenberg die Hälfte von Burg und Ort Oberschüpf und von den Dörfern Unterschüpf und Uiffingen.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz anerkennt die treuen Dienste, die Ritter Arnold von Rosenberg der ältere ihm und dem Stift Mainz geleistet hat und künftig noch leisten soll.

Deshalb und ausbesonderer Gnade leiht er ihm kraft dieser Urkunde das halbe Schloss Oberschüpf (Obirscheffe), das halbe Dorf samt Zubehör und mit allem, was in der Gemarkung liegt und zu dem halben Dorf gehört, ebenso Unterschüpf (Niddernschepfe, Nieddern Scheppfe) halb samt Zubehör in der Gemarkung, mit einem Hof samt Zubehör, den Arnold von Kunz (Contze) Mertin gekauft hat, ebenso das halbe Dorf Uiffingen (Offingen) samt Zubehör mit dem, was in der Gemarkung liegt und zu der Hälfte gehört, ebenso fünf Morgen Acker und fünf Morgen Wiesen, zwischen Schweigern (Swegern) und Unterschüpf, so, wie er das Gut bisher innegehabt hat.

Ritter Arnold hat den Lehenseid geleistet, will treu und hold sein und das Mannlehen mit truwen globeden eyden diensten vnd seßen verdienen, wie Mannlehenrecht und Gewohnheit dies besagen.

Der Erzbischof hat Arnold und seinen Erben die Gnade erwiesen, sollten er und seine Leibeslehnserben sterben, will der Erzbischof die Lehen, die demnach ledig würden, dem ältesten von Arnolds Geschlecht ritterlichen Standes weiterleihen und danach immer wieder dem ältesten Ritter des Geschlechts, so lange, bis die Ritterwürde oder das Geschlecht erlischt. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum feria quinta proxima ante diem beati Thome apostoli .. [13]98.

Der Revers wurde am selben Tag in der gleichen Form ausgestellt.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 099v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4239 (Zugriff am 19.04.2024)