Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 114 [01]

Datierung: 22. September 1394

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Lehensbestätigung des Landgrafen Hermann von Hessen für Gudensberg und Kirchhain.

Vollregest:

Landgraf Herman von Hessen bekennt für sich und seine Erben kraft dieser Urkunde, dass er Gudensberg (Gudensperg) und Kirchhain (Kirchayn) zu Lehen besitzt und die mit Gelübden und Eiden von Erzbischof Konrad von Mainz (Mentze) und seinem Stift empfangen hat und sie gemäß Lehnrecht trägt. Er sei wohl nicht davon unterrichtet worden, dass diese Stücke Lehen seien, deshalb sendet er dem Erzbischof zu erneuten Bestätigung diese mit seinem großen Siegel versehene Urkunde.

- 1394 ipsa die beati Mauritii et sociorum eius.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 114 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4236 (Zugriff am 20.04.2024)