Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 113 [02]

Datierung: 18 September 1385

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Friedrich von Köln schließt eine Sühne zwischen Erzbischof Adolf von Mainz und Landgraf Hermann von Hessen.

Vollregest:

Erzbischof Friedrich (Ffrederich) von Köln (Kolne) bekennt, dass er auf dem vergangenen Marie Magdalentag zwischen seinem »Neffen« Erzbischof Adolf von Mainz auf der einen Seite, und Landgraf Herman von Hessen auf der anderen Seite, eine Sühne gemacht hat. Darin steht, dass er Erzbischof Adolf zusagen soll, was der Landgraf ihm halten und vollziehen soll, gemäß der Sühne, die vormals zwischen Erzbischof Gerlach von Mainz und den Landgrafen Heinrich und Otto (Otten) von Hessen geschlossen wurde. Was Erzbischof Friedrich feststellt, soll Landgraf Herman bis zum kommenden Michaelstag [29. September] halten, so ist es schriftlich festgehalten worden.

In der Sühne steht, dass die Landgrafen dem Erzbischof Burg und Stadt Neustadt (Nuwernstaid) samt Zubehör überantworten sollen. Das Geld, was seinerzeit für die Lösung von Neustadt von Mainz ausgegeben wurde, soll der Landgraf, wenn Mainz das beweisen kann, zurückgeben. Der Landgraf soll Burg (hus) Haldessen (Halsen) an Mainz ledig und frei überantworten. Der Mainzer sagt aus, dass die Landgrafen entgegen der Sühne Burg Haldessen gebrochen haben. Darauf entscheidet der Kölner, sollte das wie geschildert geschehen sein, muss der Landgraf Halsen wieder aufbauen und dann dem Mainzer die Burg im alten Zustand überantworten.

Weiter steht in der Sühne, dass die Landgrafen vorredt haben, das sie niemanden empfangen sollen auf dem Kirchhain aufnehmen, es sei Kleriker oder Burgmann, Bürger oder Jude, der auf dem Berg zu Amöneburg (Ameneberg) wohnt, oder dazu gehört. Der Kölner entscheidet, dass die Landgrafen das so halten sollen, wäre es, dass zu Kirchhain jemand wohnte, er wäre Pfaffe oder Laie, Burgmann, Bürger oder Jude, der auf dem Berg zu Amöneburg gewohnt hätte oder zum Berg gehört, den oder die sollen die Landgrafen nicht auf dem Kirchhain halten.

Beide Seiten sollen keinen Krieg gegeneinander führen und Feinde des Erzbischofs enthalten Erzbischof Friedrich kündigt sein Siegel an.

- Datum in campis ante Bijjserscheid ... 13[8]5 in crastino sancti Lamberti episcopi et martiri.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 113 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4233 (Zugriff am 25.04.2024)