Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 092v [01]

Datierung: 5. Oktober 1398

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Volmar von Heilbronn schlichtet seinen Streit mit Erzbischof Johan von Mainz über die Burg herbolzheim.

Vollregest:

Volmar [Lemlin] von Heilbronn (Heilpronne) und seine Ehefrau Jrmel von Helmstadt (Hemstad) bekennen, dass es mit Erzbischof Johan von Mainz (Mentze), ihrem "lieben gnädigen Herrn", wegen der 1.800 Gulden, die sein Amtsvorgänger Erzbischof Konrad (Conrad) ausweislich der diesbezüglich ausgestellten Urkunden beim Ehepaar geliehen hatte, und wegen des Schlosses Herbolzheim (Herbertzheim) zum Streit gekommen und Volmar mit vielen Helfern des Erzbischofs in Feindschaft geraten ist.

Das Schloss Herbolzheim, das Volmar innehatte, ist vom Erzbischof erobert worden. Der Streit mit dem Erzbischof und seinen Helfern ist jetzt gänzlich gesühnt und gerichtet. Volmar verzichtet kraft dieser Urkunde für sich, seine Ehefrau und seine Erben gegenüber dem Erzbischof, seinen Amtsnachfolgern und dem Mainzer Stift und die Seinen darauf, sich in irgendeiner Weise darüber gerichtlich auseinanderzusetzen, was ihm oder den Seinen wegen des Schlosses geschehen ist. Volmar kündigt sein Siegel an.

- Datum ... 1398 Sabbato post diem beati Michaelis archangeli.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 092v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4225 (Zugriff am 19.04.2024)