Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

518 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 131.

StA Wü, MIB 13 fol. 088v [01]

Datierung: 24. September 1398

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Eberhard von Fechenbach bestätigt seine Bestallung als Burggrafen und Amtmann auf Starkenburg.

Vollregest:

Der Ritter Eberhard von Fechenbach (Vechinbach), Burggraf auf der Starkenburg, teilt mit, dass Erzbischof Johan von Mainz (Mencze), Erzkanzler des römischen (romischen) Reiches in deutschen (dutschen) Landen, ihn aus besonderer Gnade zu seinem Burggrafen und Amtmann auf Starkenburg ernannt hat.

Der Erzbischof weist ihm dafür eine Jahresgülte an, nämlich 150 Malter Korn, 250 Malter Hafer, 8 Fuder Wein, die halbe Schafweide, die Hälfte der Küchenspeise, ein Drittel des Heus, das zum Amt gehört, die Hälfte aller Frevel unter 10 Pfund (Frevel, die der Erzbischof nicht nimmt, darf der Burggraf auch nicht nehmen), 25 große burgkese sowie die Fischerei auf der Weschnitz (Wyschutze). Darüber hinaus darf Eberhard keine Gülte, Rente oder Gefälle o.ä. einnehmen, dies ist die Aufgabe des zuständigen Kellers.

Eberhard muss das Amt, das Land und die Leute nach seinem besten Vermögen so lange schützen und schirmen, wie er im Amt ist.

Eberhard hat den Amtseid geleistet und kündigt sein Siegel an.

- Datum Miltenberg tertia feria post diem sancti Mauritij ...1398

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 088v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4215 (Zugriff am 18.04.2024)